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Vor dem Wechsel steht die Kündigung

Sie haben den Kfz-Versicherungsvergleich gemacht und haben einen günstigeren Anbieter gefunden? Dann steht einem Versicherungswechsel nichts mehr im Wege. Sie müssen bloß darauf achten, Ihren alten Versicherer rechtzeitig zu kündigen.Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit eines Kfz-Versicherungsvertrags ein Jahr. Wenn der Vertrag nicht rechtzeitig zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt wird, verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch um ein weiteres Jahr. Es gibt auch Verträge mit kürzerer Laufzeit. Bei diesen endet der Versicherungsschutz automatisch nach Ablauf der jeweiligen Zeit. Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Man unterscheidet zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung wird der Versicherungsvertrag zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt. Die meisten Versicherungsverträge sind auf das Kalenderjahr ausgerichtet. Daher beginnt auch das Versicherungsjahr mit dem 1.1. und endet am 31.12. Wenn Sie kündigen möchten, müssen Sie dies schriftlich und mindestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres tun. Der letztmögliche Tag ("Stichtag"), an dem das Kündigungsschreiben der Versicherung zugegangen sein muss, ist demnach der 30. November.

In Ausnahmefällen kann der Versicherungsvertrag auch während des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Dieses außerordentliche Recht zu kündigen hat der Versicherungsnehmer, wenn das Versicherungsunternehmen eine Beitragserhöhung bzw. Änderung des Risikomerkmals angekündigt hat, bei einem Wechsel des Fahrzeugs oder nachdem ein Schadenfall eingetreten ist.

Manchmal kann es passieren, dass die Versicherungsprämie angehoben oder das Kfz z.B. in eine andere Typ- oder Schadensklasse eingestuft wurde. In diesem Fall darf der Versicherte sogar innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über diese Änderung kündigen. Ist ein Schadenfall eingetreten, hat man die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nachdem über die Entschädigung (Annahme oder Ablehnung) entschieden wurde, zu kündigen. Auch bei einem Fahrzeugwechsel kann der Versicherungsnehmer die Kfz-Versicherung für sein altes Auto außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

TIPP: Bei der Kündigung Ihrer alten Kfz-Versicherung sollten Sie das Kündigungsschreiben immer per Einschreiben mit Rückschein abschicken. Auf diesem Weg haben Sie einen Beweis für den rechtzeitigen Eingang des Kündigungsschreibens.

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