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Unfallfreies Fahren zahlt sich aus

Je länger Sie unfallfrei Auto fahren, desto geringer ist die Beitragszahlung für Ihre Kfz-Versicherung. Das Versicherungsunternehmen belohnt Sie für jedes unfallfrei gefahrene Jahr mit der Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Die Schadenfreiheitsklasse spielt eine bedeutende Rolle bei der Berechnung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkasko. Die Schadenfreiheitsklasse bemisst sich nach der Anzahl der Jahre, die der Versicherte ohne Unfall hinter sich gebracht hat. Die zu zahlende Prämie sinkt im Verlauf der unfallfreien Jahre. Sie drückt sich in dem Rabatt aus, den das Kfz-Versicherungsunternehmen auf den 100%-Beitrag (entspricht Schadenfreiheitsklasse 1) gewährt. Grundsätzlich beginnt der Versicherungsnehmer mit Schadenfreiheitsklasse 0, was bedeutet, dass er 240 Prozent der Grundprämie zahlen muss. Fahren Sie sieben Jahre lang ohne Schaden, haben Sie Schadenfreiheitsklasse SF 7 erlangt und zahlen mit 50 Prozent der Basisprämie wesentlich niedrigere Beiträge. Es kann allerdings im Laufe der Zeit dazu kommen, dass Sie einen Unfall verursacht und Ihre Versicherung für die Regulierung des Schadens beansprucht haben. In diesem Fall stuft die Kfz-Versicherung den Versicherten in eine tiefere Schadenfreiheitsklasse zurück.

Maßgeblich ist hierbei nicht die Schadenhöhe. Allein die Anzahl der Unfälle ist das, was den Versicherer interessiert. Mehrere kleine Verkehrsunfälle wirken sich für den Verursacher daher teurer aus als ein großer Blechschaden. Sollten Sie also in die Situation kommen, in der Sie mehr als zwei Schäden zu verantworten haben, ziehen Sie Ihren Versicherer zu Rate. Dieser kann für Sie berechnen, welche Variante kostengünstiger ist: entweder alle Schäden, oder nur den größeren Schaden von der Versicherung regulieren zu lassen. In manchen Fällen kann es sogar am besten sein, beide Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Schadenrückkauf

Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, gibt es Möglichkeiten, eine Rückstufung durch den Kfz-Versicherer zu umgehen. So können Sie einen Schaden, den Ihre Versicherung bereits bezahlt hat, sozusagen zurückzukaufen. Dieser Rückkauf des Schadens muss innerhalb von sechs Monaten von dem Versicherungsnehmer getätigt werden. Die sechs monatige Frist beginnt, sobald die Kfz-Versicherung die Schadenregulierung bekannt gegeben hat.

Rabattretter

Gerade für Versicherungsnehmer, die über viele Jahre unfallfrei gefahren sind, ist es besonders ärgerlich, wegen eines Autounfalls aus Ihrer günstigen Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. So wird man beispielsweise von SF 24 in SF 11 zurückgestuft, was eine Beitragssteigerung von 30 auf 45 Prozent zur Folge hat. Aber auch gegen den Verlust der günstigen Schadenfreiheitsklasse ist ein Kraut gewachsen. Jeder Versicherungsnehmer kann in seinem Vertrag einen so genannten Rabattretter verankern lassen. Dabei handelt es sich um eine spezielle Klausel, mit der der Versicherte einen Schadenfall haben darf, ohne dass er eine Rückstufung erfährt.

Mittlerweile bieten die meisten Versicherer "Rabattretter" an. Je nach Versicherer gibt es unterschiedliche Kriterien für die Vergabe dieser Rabattretter. So zählt z.B. die Anzahl der unfallfreien Jahre, das Alter des Versicherten, oder die aktuelle Schadenfreiheitsklasse. Allerdings muss man zwischen "echten" und "unechten" Rabattrettern unterscheiden. Nur bei der "echten" Variante kommen Sie wirklich günstiger davon, da je nach Versicherer bei bis zu drei Unfällen keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt und auch der Beitrag sich nicht erhöht.
Die meisten der angebotenen Rabattretter sind allerdings "unecht". Hier erhöht sich zwar der Beitrag für den Versicherungsnehmer ebenfalls nicht. Jedoch wird er in der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse soweit zurückgestuft, dass beim nächsten Unfall der Wechsel in die schlechtere Schadenfreiheitsklasse mit höherer Prämie unvermeidbar ist. Überprüfen Sie daher Ihren Kfz-Versicherungsvertrag auf diesen Gesichtspunkt hin kritisch, bevor Sie ihn unterschreiben.

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Wissenswertes

Rundumschutz für Auto und Fahrer

In Ihr neues Auto würden Sie am liebsten gleich einsteigen und losfahren. Voraussetzung dafür ist aber die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für die Schäden anderer auf, die der Versicherte verschuldet hat. Für den Schutz des eigenen Kfz gibt es die Kaskoversicherung.

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Die Kfz-Versicherung steht für Sie gerade

Wer schon einmal in einen Autounfall involviert war, weiß, mit welchen Unannehmlichkeiten dieses Ereignis verbunden ist. Den Unfallverursacher trifft es aber immer am härtesten. Das Wissen um die Leistungen einer Kfz-Versicherung kann diese Situation wesentlich erleichtern.

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Sie haben den Kfz-Versicherungsvergleich gemacht und haben einen günstigeren Anbieter gefunden? Dann steht einem Versicherungswechsel nichts mehr im Wege. Sie müssen bloß darauf achten, Ihren alten Versicherer rechtzeitig zu kündigen.

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