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Die Kfz-Versicherung steht für Sie gerade

Wer schon einmal in einen Autounfall involviert war, weiß, mit welchen Unannehmlichkeiten dieses Ereignis verbunden ist. Den Unfallverursacher trifft es aber immer am härtesten. Das Wissen um die Leistungen einer Kfz-Versicherung kann diese Situation wesentlich erleichtern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Sie übernimmt auch die Kosten, die durch Abwehr unberechtigter Ansprüche anfallen. Für folgende Fahrzeugschäden kommt Ihre Kfz-Versicherung auf.

Reparaturkosten

Hat der Versicherungsnehmer einen Unfall zu verschulden, übernimmt seine Versicherung alle Kosten der Schadenbehebung des gegnerischen Fahrzeugs. Handelt es sich um kleinere Schäden, genügt dem Kfz-Versicherer die Vorlage eines Kostenvoranschlags oder der Werkstattrechnung. Sind beim Unfall größere Schäden entstanden, muss der Versicherungsnehmer umgehend seinen Versicherer in Kenntnis setzen, um den Schaden durch einen Gutachter schätzen zu lassen. Wenn Sie lieber selbst einen Gutachter heranziehen möchten, sprechen Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung ab. Somit gehen Sie sicher, dass Ihr Kfz-Versicherer für das Sachverständigenhonorar aufkommt.

Wertminderung

Mit jedem Unfallschaden sinkt auch der Wert eines Fahrzeugs. Die exakte Höhe der Wertminderung hält der Sachverständige in einem Gutachten fest. Von Ihrer Kfz-Versicherung dürfen Sie sich aber nur dann eine angemessene Entschädigung für die Wertminderung erhoffen, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, das Kfz nicht älter als fünf Jahre ist, der Kilometerstand nicht mehr als 100.000 beträgt, und das Fahrzeug bislang ohne Unfall war.

Totalschaden

Die Versicherung spricht von einem Totalschaden, wenn die Reparaturkosten des Schadens den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Autos übersteigen. Das Versicherungsunternehmen ersetzt für gewöhnlich die Wiederbeschaffungskosten für ein Fahrzeug, das den gleichen Wert hat wie das Unfallauto abzüglich des Restwerts des Unfallwagens. Sie wollen das Auto mit Totalschaden dennoch reparieren lassen? In diesem Fall können Sie sich die Reparaturkosten erstatten lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Reparaturkosten nicht um mehr als 30 Prozent höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Kfz. Bei sehr neuwertigen Autos (nicht älter als ein Monat oder nicht mehr als 1.000 km gefahren) mit Totalschaden erstattet der Versicherungsgeber sogar den Neupreis.

Der Unfallverursacher ist ebenso für die Erstattung der Kosten verantwortlich, die sich als Folge des Unfalls ergeben haben. Die Kfz-Versicherung deckt auch diese so genannten Folgekosten ab.

Ausgaben für ein Mietauto

Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt für das Unfallopfer die Kosten für ein Mietauto. Aber nur so lange, wie sich das Unfallauto in der Reparatur befindet bzw. kein neues Kfz gekauft wurde. Je nach Autoversicherer werden die Mietgebühren für ein Ersatzauto mit einem Abzug von bis zu 15 Prozent übernommen. In jedem Fall aber muss das Unfallopfer alles Zumutbare versuchen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Auf das Beispiel mit dem Mietauto angewandt: Wenn Sie ein Auto auf Kosten des gegnerischen Versicherungsunternehmen anmieten, sollten Sie darauf achten, den Mietpreis so klein wie möglich zu halten. Sie sind dazu verpflichtet, sich aktiv mit einem Angebotsvergleich zu beschäftigen und sich beispielsweise um die Aushandlung eines Pauschaltarifs zu bemühen. Bevor Sie den Vertrag mit dem Autovermieter unterschreiben, sollten Sie sich dies von der Kfz-Versicherung genehmigen lassen. Erst dann können Sie sich sicher sein, dass Ihnen Ihre entstandenen Unkosten von der Versicherung rückerstattet werden.

Nutzungsausfall

Wenn das Unfallopfer auf einen Ersatzwagen verzichtet, kann er bei der Versicherung anderweitigen finanziellen Ausgleich erwarten. Je nach Kfz-Typ wird ein Tagessatz von 27 bis 99 Euro gezahlt.

Abschleppkosten

Manchmal muss der Unfallwagen mit einem Abschleppdienst vom Unfallort entfernt werden. Der Versicherer zahlt diesen Dienst in der Regel bis zur nächstgelegenen Werkstatt, die den Schaden sachgerecht beheben kann.

An- und Abmeldekosten

Wird nach einem Totalschaden des Fahrzeugs ein Ersatzauto gebraucht, kommt die Kfz-Haftpflicht für die Ab- und Anmeldegebühren sowie für die Kosten für das amtliche Kennzeichen auf.

Gutachterkosten

Bei größeren Schäden an einem Auto übernimmt die Autoversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Sachverständigenbericht durch einen Gutachter.

Anwaltskosten

Wird nach einem Unfall vom Unfallgeschädigten der Rechtsweg eingeschlagen, zahlt die Versicherung des Unfallverursachers auch für diese Kosten.

Kostenpauschale

Für alle anderen Ausgaben, die nach einem Unfall anfallen, kann erst einmal eine Pauschale in Höhe von 25 Euro in Anspruch genommen werden (z.B. für Telefon-, Portogebühren). Sollte der Unfallgeschädigte höhere Beträge von der Versicherung ersetzt haben wollen, muss er dies z.B. anhand von Rechnungen nachweisen.

Die Kfz-Versicherung regelt nicht nur Unfälle, aus denen Sachschäden entstanden sind. Leider passiert es nur zu oft, dass Personen verletzt oder auch getötet werden. Auch in diesem Fall ist auf die Versicherung Verlass.

Heilungskosten

Die Kfz-Haftpflicht übernimmt die Heilungskosten des Opfers, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Das gleiche gilt für die Inanspruchnahme von Pflegepersonal und Hilfsmitteln.

Verdienstausfall

Personen, die durch einen Unfall in Ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind, werden von ihrer Krankenversicherung, ihrem Arbeitgeber, der Rentenversicherung und eventuellen anderen Sozialeinrichtungen versorgt. Sollten diese Hilfe nicht genügen, kann es sein, dass die Kfz-Versicherung unter bestimmten Umständen für die Verdienstausfälle des Unfallopfers zahlt. So trägt die Versicherung z.B. die Kosten für eine Umschulungsmaßnahme, wenn die geschädigte Person aufgrund ihrer Verletzungen nicht in ihren alten Beruf zurück kann. Manchmal stellt die Kfz-Versicherung auch eine Haushaltshilfe oder zahlt einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.

Schmerzensgeld

Wer aus einem Unfall eine körperliche Verletzung davon trägt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich z.B. nach dem Grad der Verletzung oder der Invalidität, dem Krankenhausaufenthalt, oder der Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit.

Todesfall

Im Fall eines Unfalltodes übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Bestattung. War das Verkehrsopfer Unterhaltszahler, steht den Unterhaltsberechtigten ein entsprechender finanzieller Ersatz durch die Versicherung zu. Wenn der tödlich Verunglückte einen Haushalt geführt hat, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Schadenersatz.

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Wissenswertes

Rundumschutz für Auto und Fahrer

In Ihr neues Auto würden Sie am liebsten gleich einsteigen und losfahren. Voraussetzung dafür ist aber die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für die Schäden anderer auf, die der Versicherte verschuldet hat. Für den Schutz des eigenen Kfz gibt es die Kaskoversicherung.

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Unfallfreies Fahren zahlt sich aus

Je länger Sie unfallfrei Auto fahren, desto geringer ist die Beitragszahlung für Ihre Kfz-Versicherung. Das Versicherungsunternehmen belohnt Sie für jedes unfallfrei gefahrene Jahr mit der Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse.

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